Steuerliche Förderung im Eigenheim (§ 35c EStG)

Als Alternative zu bestimmten Förderangeboten von KfW und BAFA können für energetische Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen Steuerermäßigungen nach § 35c EStG in Anspruch genommen werden.

Für begünstigte energetische Maßnahmen kann sich die Einkommensteuer über drei Jahre um insgesamt 20 % der Aufwendungen ermäßigen. Die Steuerermäßigung beträgt im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr jeweils 7 %, im dritten Jahr 6 %. Der Höchstbetrag liegt bei insgesamt 40.000 € je begünstigtem Objekt.

Auch Kosten für die energetische Baubegleitung und Fachplanung durch qualifizierte Energieberater*innen können steuerlich berücksichtigt werden. Die Steuerermäßigung beträgt hierfür 50 % der Aufwendungen und ist in den Höchstbetrag der Steuerermäßigung einbezogen.

Die Einzelheiten finden Sie im EStG.

  • Was wird gefördert?
  • Wie hoch ist die Förderung?
  • Wie funktioniert das Verfahren?

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