Denkmalförderung

Denkmalschutz und Denkmalpflege haben heute einen gesicherten Platz im Bewusstsein der Bürger*innen in Lemgo. Kaum jemand bestreitet noch, dass die baulichen Zeugen der Vergangenheit zu schützen und zu pflegen sind.

Sowohl die Stadt selbst als auch etliche Bürger*innen haben mit der Instandsetzung und Erneuerung von Baudenkmälern in der Folgezeit verdeutlicht, dass heutige zeitgemäße Nutzungsansprüche in der vorhandenen wertvollen Stadt- und Baustruktur befriedigt werden können.

Die Stadt Lemgo gewährt mit Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Zuschüsse zur Profilierung und zur Standortaufwertung und zur Verbesserung der stadtökologischen und stadtgestalterischen Situation. 

Die Maßnahmen der Profilierung und Standortaufwertung sollen zu einer nachhaltigen Aufwertung des Stadtzentrums führen. Hierzu gehören der innenstadtbedingte Mehraufwand für den Bau oder die Herrichtung von Gebäuden, insbesondere von Baudenkmälern und des Gebäudeumfeldes für Wohnen, Handel, Dienstleistungen oder Gewerbe. Insbesondere können Maßnahmen der Fassadenverbesserung, Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwänden und Dächern gefördert werden.

Mit der Umgestaltung sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Verbesserung der Gestaltqualität von Fassaden und unbebauten Bereichen,
  • Entsiegelung von Quartierinnenbereichen zugunsten von Grünflächen
Geltungsbereiche: Zone 1 und Zone 2
Denkmäler sind sowohl in Zone I als auch Zone II förderfähig

Für die außerhalb dieser Gebietskulisse gelegenen Denkmäler kann Förderung gemäß den Förderrichtlinien Denkmalpflege des Landes NRW beantragt werden, u. a. für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen.

Förderprogramme BEG und KfW Denkmal

Baudenkmäler sind aufgrund ihrer historischen Bauweise häufig wenig energieeffizient. Gar nicht vorhandene bzw. eine schlechte Dämmung, der Zustand der Fenster oder eine veraltete Heizungsanlage sind vorrangig die Ursachen für hohe Heizkosten.

Die KfW sowie die Bafa unterstützen Denkmaleigentümer*innen bei ihrem Vorhaben, ein Baudenkmal energetisch zu sanieren. Die Anforderungen an den Energiebedarf der Denkmäler sind dabei an die technischen Möglichkeiten angepasst. So darf beispielweise der Energiebedarf bei einem KfW Effizienzhaus Denkmal um 60% höher sein als bei einem normalen Gebäude.

Werden bei der Planung die Zielwerte eines Jahres-Primärenergiebedarfs und/oder eines Transmissionswärmeverlustes aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzes beziehungsweise zum Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Gebäude nicht erreicht, ist eine Förderung für ein KfW Effizienzhaus Denkmal dennoch möglich. Voraussetzung für die Förderung ist die Bestätigung der Energieeffizienz-Expert*innen (EEE), dass aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzes oder zum Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur das jeweils erreichte energetische Niveau möglich ist.

Mögliche Förderprogramme sind

  • 261/262 Energieeffizient Sanieren als Kredit
  • 461 Energieffizient Sanieren als Zuschuss
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG Einzelmaßnahmen (Bafa)
  • 159 Altersgerechter Umbau als Kredit

Die Förderprogramme können nur als Kredit, oder Zuschuss in Anspruch genommen werden und sind nicht kombinierbar.

Steuertipps für Denkmaleigentümer*innen 

Eigentümer*innen von denkmalgeschützen Gebäuden erhalten vom Staat Hilfen, um den zusätzlichen Aufwand schultern zu können. Neben der direkten Förderung, die über die Kommunen und Bezirksregierungen organisiert wird, schaffen Steuererleichterungen insbesondere im Einkommenssteuerrecht einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Sie sind ein Ausgleich für die Last der Erhaltung von Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit. Über die Möglichkeiten, Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern in Anspruch zu nehmen, informiert die Broschüre “Steuertipps für Denkmaleigentümer”.

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