Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern und Erweiterungsbereich“

Der Historische Stadtkern mit Erweiterungsbereich wurde als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.

Innerhalb dieses Sanierungsgebietes können Städtebaufördermittel beantragt werden, konkretisiert durch die kommunale Förderrichtlinie für die Vergabe von Städtebaufördermitteln. 

Wenn die Stadt die Maßnahmen als Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme bescheinigt und diese den Sanierungszielen und der Beseitigung städtebaulicher Missstände dient, können bei Baumaßnahmen ggf. steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden.

Ziele der städtebaulichen Sanierung 2018 „Historischer Stadtkern und Erweiterung“

  1. Stärkung und Erhalt der wertvollen baukulturellen sowie denkmalwerten Gebäudesubstanz durch Modernisierung und Instandsetzung sowie stadtgestalterische Aufwertung der Gebäudehülle; 
  2. Erhalt des historischen Stadtgrundrisses und sensible Ergänzung mit Neubauten, zur Stärkung der Innenstadtfunktion; 
  3. Funktionale Stärkung des Stadtkerns als Handelsstandort durch Behebung von Leerständen sowie Mitgestaltung des Strukturwandels im innerstädtischen Einzelhandel und im Dienstleistungssektor; 
  4. Modernisierung des (historischen) Gebäudebestandes durch Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz (z. B. KWK, Sanierungsberatung etc.) unter Berücksichtigung der gestalterischen Anforderungen bei Baudenkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz. 
  5. Anpassung der Gebäude sowie Strukturen des historischen Stadtkerns an veränderte Bedürfnisse der Bevölkerung an das Wohn- und Arbeitsumfeld sowie an die Herausforderungen des demografischen Wandels (Barrierefreiheit) unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes; 
  6. Verbesserung der Eingangssituationen zum historischen Stadtkern durch Aufwertung der Stadteingänge; 
  7. Sicherung und Aufwertung der öffentlichen innerstädtischen Grün- und Freiräume im Hinblick auf Attraktivität und Barrierefreiheit durch Stärkung der Aufenthaltsqualität; 
  8. Verbesserung der Integration des Flusslaufs der Bega in die Stadtstruktur; 
  9. Vernetzung der innerstädtischen Grün- und Freiräume durch attraktive Fuß- und Radwegeverbindungen; 
  10. Verbesserung der Anbindung der sozialen- und der Bildungsinfrastruktur im Campus Lemgo an den Stadtkern; 
  11. Reduktion des Durchgangsverkehrs und Verbesserung fußläufigen Durchlässigkeit des Stadtkerns; 
  12. Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen zur Anpassung des Stadtkerns an Klimafolgen (z. B. Starkregen); 
  13. Umgestaltung von Straßen- und Stadträumen zur Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes und zur Verbesserungen der Barrierefreiheit. 

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