Denkmalschutz steht Solaranlagen regelmäßig nicht entgegen. Auch auf denkmalgeschützten Gebäuden dürfen grundsätzlich Solaranlagen angebracht werden. Dem öffentlichen Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien kommt regelmäßig mehr Gewicht zu als den Belangen des Denkmalschutzes. Das OVG Münster hat dazu zwei Grundsatzurteile gefällt. Mehr Infos hier.