Steuervorteile und Sanierungsverträge

Nach § 7 h Einkommensteuergesetz (EStG) können Herstellungs- und bestimmte Anschaffungskosten bei Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten steuerlich erhöht abgesetzt werden. Für begünstigte Herstellungs- und Anschaffungskosten können im Jahr der Herstellung bzw. des Abschlusses der Maßnahme und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 % abgesetzt werden. 

Wann gilt das?

  • Dabei muss es sich um durchgeführte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB handeln
  • Das Grundstück muss in dem Sanierungsgebiet liegen
  • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen vor Baubeginn zwischen dem/der Eigentümer*in und der Gemeinde in einem sogenannten Modernisierungs-/Instandsetzungsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) kurz dem „Sanierungsvertrag“ vertraglich vereinbart werden. 

Fragen zu Steuervorteilen und Sanierungsverträgen? Wir beraten Sie gerne!

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